Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1975

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72   

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BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72 (https://dejure.org/1975,280)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1975 - IV C 43.72 (https://dejure.org/1975,280)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1975 - IV C 43.72 (https://dejure.org/1975,280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme vom Anbauverbot an Bundesfernstraßen als Dispensregelung - Ein Hinweisschild als Anlage der Außenwerbung - Anspruch auf Bewilligung einer Ausnahme vom Anbauverbot an Bundesfernstraßen - Änderung der Rechtslage zwischen der Antragsbescheidung und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für ein Ausnahme von Anbauverbot an Bundesfernstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage - Anbauverbot - Bewilligung einer Ausnahme - Bewilliigungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2086 (Ls.)
  • DÖV 1975, 572
  • BauR 1976, 52
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Ungeachtet des in § 9 Abs. 8 FStrG verwendeten Begriffs der "Ausnahme" enthält diese Vorschrift in Wirklichkeit die Regelung einer "Befreiung" (Dispenses), nämlich nicht einen - für eine Ausnahme typischen - speziellen Ausnahmevorbehalt, sondern eine - für den Dispens charakteristische - generelle Ermächtigung der obersten Landesstraßenbaubehörde, unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen im Einzelfall eine Befreiung von den zwingenden Verbotsvorschriften der Absätze 1 und 6 zu erteilen (vgl. Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG IC 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [307]).

    Das gilt - zunächst -, wie das Bundesverwaltungsgericht auch schon bei früherer Gelegenheit entschieden hat, soweit das Anbauverbot in Beziehung zu den Grundrechten des Klägers aus den Artikeln 2 und 12 GG gesehen werden kann (vgl. das erwähnte Urteil vom 3. September 1963 a.a.O. S. 307).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG wird (nur) im Rahmen der verfassungsmäßigen Rechtsordnung gewährleistet, die die Gesamtheit der formell und materiell verfassungsgemäßen Normen umschließt (so grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1957 in BVerfGE 6, 32 [41]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt z.B. Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - in BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]; zur Anwendung geänderten Rechts in der Revisionsinstanz Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - in BVerwGE 41, 227 [230]; zur anderen Beurteilung bei der Anfechtung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt z.B. Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - in BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]; zur Anwendung geänderten Rechts in der Revisionsinstanz Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - in BVerwGE 41, 227 [230]; zur anderen Beurteilung bei der Anfechtung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Da er selbst nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, das in den Verbotsstreifen der Bundesstraße 258 fällt, und da er ferner ein solches Grundstück auch nicht in einer Weise nutzt, die jedenfalls als Anliegergebrauch unter den Schutz des Artikels 14 Abs. 1 GG fiele (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 77.67 - in BVerwGE 32, 222), beschränkt sich die Möglichkeit eines durch das Anbauverbot bewirkten Eingriffs in eigene Rechte des Klägers auf einen Bereich, in dem das Verbot keine beachtliche Belastung, geschweige denn eine "Härte" bedeutet.
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Für die von der Norm vorausgesetzten Regelfälle ist dagegen eine Befreiung ausgeschlossen; denn eine Befreiung für den Regelfall müßte sich notwendig gerade über jene Interessenabwägung hinwegsetzen, die der Vorschrift zugrunde liegt und durch sie als maßgeblich positiviert ist (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - in BVerwGE 40, 268 [271/272]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt z.B. Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - in BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]; zur Anwendung geänderten Rechts in der Revisionsinstanz Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - in BVerwGE 41, 227 [230]; zur anderen Beurteilung bei der Anfechtung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt z.B. Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - in BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]; zur Anwendung geänderten Rechts in der Revisionsinstanz Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - in BVerwGE 41, 227 [230]; zur anderen Beurteilung bei der Anfechtung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -).
  • BVerwG, 03.06.1970 - IV B 34.70

    Straßenrechtliche Regelungen des Gemeingebrauchs im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72
    Soweit die - nach allen anderen Maßstäben verfassungsgemäßen - Regelungen des § 9 FStrG eine im Sinne des Artikels 12 GG relevante Beschränkung der Berufsausübung überhaupt enthalten, gehören sie jedenfalls zu den nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässigen gesetzlichen Regelungen und bedeuten daher auch unter diesem Gesichtspunkt keinen im Sinne des § 9 Abs. 8 FStrG rechtserheblichen Eingriff (vgl. auch Beschluß vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 34.70 -, Gewerbearchiv 1970 S. 208).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem die Klägerin ihr Begehren auf positive Bescheidung ihres bei der Verwaltung gestellten Antrages prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht begründet sein, das sich im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung für dieses Begehren Geltung beimißt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 14).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    In seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil BVerwG IV C 43.72 hat der erkennende Senat vielmehr darauf hingewiesen, daß zu den gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen des § 9 Abs. 8 FStrG insbesondere und vorab die in der Vorschrift als Tatbestandsmerkmal ausdrücklich angeführte "Härte" als Folge der Durchführung des Anbauverbots gehört.
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Was dieses Tatbestandsmerkmal anlangt, soll zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß ihm die Durchsetzung des Bebauungsplanes ein immerhin erhebliches Opfer abverlangt, dieses Opfer auch durch die Lage und den Zuschnitt seines Grundstücks mitbedingt wird und deshalb das Vorliegen einer "Härte" nicht zu leugnen ist (vgl. dazu einerseits die Urteile vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - [S. 9 ff.] und - BVerwG IV C 55.74 - [S. 14] und andererseits die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2] und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 - [S. 3]).
  • BVerwG, 05.05.1976 - IV C 83.74

    Fernstraßenrechtliches Anbauverbot - Beschränkung des Eigentums -

    Das in diesem Sinne hier maßgebende Recht ist, wie der erkennende Senat für vergleichbare Fälle mehrfach entschieden hat, das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes, das nach seinem Art. 6 Satz 2 am 7. Juli 1974 in Kraft getreten ist und in den Übergangsregelungen seines Art. 2 keine Vorschrift enthält, welche die Geltung des neuen Rechts für die bei seinem Inkrafttreten anhängigen und noch nicht unanfechtbar abgeschlossenen Verfahren nach § 9 Abs. 1 und 8 FStrG ausschließt (vgl. z.B. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 14 sowie Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 15).

    Erweist sich, daß die Auswirkungen des Anbauverbots nach Lage der Dinge nicht einmal zu einer Härte führen, so folgt schon aus diesem Grunde, daß kein Sachverhalt gegeben ist, der wegen besonderer Umstände aus der Regel fällt, die das Gesetz mit seiner Normierung treffen will (vgl. insbesondere Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 K 3858/09

    Werbemöglichkeiten bei einem an einer Autobahnabfahrt gelegenen

    An einem nachhaltigen Eingriff fehlt es dagegen regelmäßig bei einem Nutzungsberechtigten, der vom Anbauverbot weder als Eigentümer noch als Anlieger der Bundesstraße betroffen wird, insbesondere bei demjenigen, der lediglich ein Schild zum Hinweis auf eine entfernt liegende Gaststätte errichten möchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 IV C 43.72 , DÖV 1975, 572).
  • BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 3.85

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Bauliche Anlagen - Bürogebäude -

    Das kann der Senat auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen abschließend beurteilen: Als Härte kann sich das Anbauverbot nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FStrG nur auswirken, wenn nachhaltig in die Rechte des Straßenanliegers eingegriffen und ihm dadurch ein erhebliches Opfer auferlegt wird (vgl. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 43.72 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 14).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72

    Unterhalten eines Verkaufsplatzes und Ausstellungsplatzes für Wohnwagen auf einem

    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - in DÖV 1975, 572).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 2 A 18.15

    Normenkontrollantrag: Fehlende Erforderlichkeit einer Bebauungsplanänderung

    Dies setzt voraus, dass das Anbauverbot nachhaltig in das Eigentumsrecht des Straßennachbarn eingreift und ihm dadurch ein erhebliches Opfer auferlegt wird, das über die jedermann treffenden Auswirkungen der gesetzlichen Regelung hinausgeht (vgl. zu § 9 Abs. 8 FStrG BVerwG, Urteile vom 4. April 1975 - IV C 43.72 -, juris Rn. 19 bzw. - IV C 55.74 - juris Rn. 21; Grupp, in: Marschall, a.a.O., § 9 Rn. 16; OVG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005 - 2 B 8.03 -, juris Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 16 K 3029/09

    Zulässigkeit der Errichtung einer Windenergieanlage an einer Bundesstraße

    Diese führen unvermeidbar zu Differenzen zwischen dem Regelungsinhalt und dem hinter der Regelung stehenden Schutzgut mit der Folge, dass die Norm auch solche Einzelfälle erfasst, auf die das Gesetz nach seinem Tatbestand nicht aber in seinem normativen Gehalt passt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 - 4 C 43.72 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 14).
  • VGH Hessen, 22.11.1993 - 2 UE 583/93

    Erschließungsfunktion einer Bundesfernstraße durch Randbebauung; private

    Was die erste denkbare Alternative - Eintreten einer offenbar nicht beabsichtigten Härte und Vereinbarkeit der Ausnahme mit den öffentlichen Belangen - anbelangt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. April 1975 - IV C 43.72 -, DÖV 1975, 572, 574) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 3. Juni 1980 - II OE 24/79 -) geklärt, daß bei verbotswidriger Aufstellung von Hinweisschildern auf einem dem Kläger nicht gehörenden Grundstück zwar ein erhebliches (vor allem wirtschaftliches) Interesse berührt sein mag, es an einem für die Annahme einer "Härten ausreichenden nachhaltigen Eingriff in klägerische Rechte (etwa aus Art. 14 Abs. 1 GG) hingegen fehlt, falls eine Ausnahme nicht zugebilligt wird.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV B 147.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erteilung einer

  • VG Magdeburg, 16.01.2013 - 2 A 18/12

    Isolierte Anfechtungsklage; Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Anbauverbot

  • BVerwG, 10.09.1975 - 4 B 121.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1975 - II B 87/75   

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https://dejure.org/1975,2404
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1975 - II B 87/75 (https://dejure.org/1975,2404)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.1975 - II B 87/75 (https://dejure.org/1975,2404)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 1975 - II B 87/75 (https://dejure.org/1975,2404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2086
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Hierdurch soll von vornherein ausgeschlossen werden, daß der Rechtsstreit unter Mitwirkung eines Prozeßbevollmächtigten geführt wird, dessen Beteiligung der Landesgesetzgeber wegen der möglichen Gefahr einer auch prozeßrechtlich nicht unbedeutsamen Interessenkollision ausdrücklich untersagt hat (im Ergebnis ebenso OVG Koblenz AS. 3, 180 [183] und AS. 11, 113 [116]; BayVGHE N F 6, 64 [70]; BayVGHE N.F. 19, 80 [81]; OVG Münster OVGE 27, 73 [75]; OVG Münster NJW 1975, S. 2086 [2087]; Eyermann/ Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung , 7. Aufl, 1977, § 67 Rdn. 36; Schunck/De Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung , 3. Aufl, 1977, § 67 Anm. 1b; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung , 4. Aufl, 1979, § 67 Rdn. 18; v Loebell, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl, 1976, § 24 Anm. 6; Kottenberg/Rehn, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 10. Aufl, 1978, § 24 Anm. II, 3; Körner, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl, 1975, § 24 Anm. 6).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Insoweit werde auf die Erwägungen in dem Beschluß des Senats vom 28. Februar 1975 - II B 87/75 - (NJW 1975, 2086 ) Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1980 - 2 A 2186/79

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung eines

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 66.65 -, (nicht veröffentlicht; sowie die Entscheidungen des Senats vom 11. Dezember 1968 - II A 1280/66 -, (nicht veröffentlicht; und vom 28. Februar 1975 - II B 87/75 -, NJW 1975, 2086 = JMBl NW 1975, 227.
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Behörde, die gemäß §§ 61 Nr. 3, 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, § 8 BbgVwGG im Prozess für die Stadt auftritt, als Beteiligter mit der Stadt identisch (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 66.65 -, nicht veröffentlicht, S. 7, 9 des amtlichen Umdruckes; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 1975 - II B 87/75 -, Justizministerialblatt NW 1975, S 227; Beschluss vom 4. April 1979, a.a.O.).
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